AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen / Rahmenvertrag der KA Resources Recruitment S.L.U.
Avda. de Tirajana 39, Edif. Mercurio, Torre 2, 7D 35100 San Bartolomé de Tirajana Las Palmas – Spanien USt-IdNr.: B76121896
– nachstehend „KA Resources“ genannt –
und
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– nachstehend „Kunde“ genannt –
1. Annahme
1.1 Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, wenn die Identität des Kandidaten bekannt ist, der von KA Resources vorgestellt wurde. Der Kunde ist an diese Bedingungen gebunden, wenn eine Niederlassung, ein Franchisenehmer, eine Agentur, ein Lizenznehmer, eine Holding oder ein Partner des Kunden mit dem Bewerber ein Bewerbungsgespräch führt oder diesen einstellt. Wenn der Bewerber anlässlich des Bewerbungsgesprächs beim Kunden von einem anderen Partner des Unternehmens eingestellt wird, muss der Kunde die gesamte Gebühr, wie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt, entrichten.
1.2 Ein Kandidat gilt durch KA Resources vorgestellt, sobald Informationen übermittelt wurden, welche die Identifikation des Kandidaten durch den Kunden ermöglichen.
1.3 Hat sich ein Kandidat, der von KA Resources vorgestellt wurde, unabhängig von dieser Vorstellung vorher beim Kunden direkt beworben oder ist von einer anderen Firma vorher vorgestellt worden, ist der Kunde verpflichtet KA Resources vor Zustandekommen eines telefonischen oder persönlichen Interviews davon zu unterrichten und dieses zu dokumentieren. In diesem Fall erbringt KA Resources keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten.
Der Kunde kann KA Resources jedoch beauftragen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es in diesem Fall zur Einstellung des Kandidaten, so wird davon ausgegangen, dass die Vermittlung durch KA Resources erfolgt ist und dementsprechend gelten die vorliegenden Bedingungen. Der Kunde hat auf Verlangen von KA Resources Belege zur Verfügung zu stellen, für den Fall, dass es unklar oder streitig sein sollte, wie der Kunde erstmals Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat.
2. Fällige Gebühr und Zahlungsbedingungen
2.1 Der Kunde stimmt zu, KA Resources spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags schriftlich über die Bedingungen der Anstellung des Bewerbers sowie über dessen Jahreszieleinkommen (brutto) und Startdatum zu informieren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat KA Resources in Abweichung von Klausel 2.4 einen Provisionsanspruch in Höhe von 35 % des voraussichtlichen Jahreszieleinkommens (brutto) des Kandidaten.
2.2 Die fällige Gebühr, die an KA Resources zu entrichten ist, basiert auf einer Gebührenordnung, die unter Position 2.4 aufgeführt ist, und ist innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem ersten Arbeitstag des Bewerbers zu zahlen.
2.3 Wenn der Kunde die Gebühr nicht innerhalb eines Zeitraumes von zehn (10) Werktagen bezahlt, wie bei der Annahme dieser Geschäftsbedingungen vereinbart, ist KA Resources nicht verpflichtet, den in diesem Dokument genannten Rabatt zu gewähren. Überfällige Rechnungen werden mit 10 % Verzugszinsen über dem gesetzlichen Basiszinssatz belastet, und die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Die durch den Kunden an KA Resources zu entrichtende fällige Gebühr für die Einstellung des Bewerbers errechnet sich prozentual aus dem Jahreszieleinkommen (brutto) für die ersten 12 Monate seiner/ihrer Anstellung beim Kunden.
Jahreszielgehalt
Prozentsatz
0 € – 30.000 €
20 %
30.001 € – 45.000 €
22 %
45.001 € – 60.000 €
25 %
> 60.000 €
26 %
2.5 KA Resources hat einen Anspruch auf die Zahlung einer Verwaltungspauschale von 5.000 €, wenn der Kunde den bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag vor dem Eintrittsdatum des Kandidaten widerruft.
3. Rabatt
3.1 Wenn der Bewerber die Anstellung beim Kunden beendet und innerhalb der ersten vier Arbeitswochen das Unternehmen verlässt, bietet KA Resources auf der Grundlage von Position 3.2 einen Rabatt auf die fällige Gebühr (vorausgesetzt, dass die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllt wurden), oder findet kostenlos einen Ersatz für den Bewerber. Der Kunde kann entscheiden, ob er eine Rückerstattung oder einen Ersatz bevorzugt. Wenn das Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitgebers beendet wird, sind eine Rückerstattung oder ein Ersatz ausgeschlossen.
3.2 Nach der ersten Arbeitswoche wird eine gestaffelte Rabattskala angewandt:
Letzter Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist
Erstattung in % der Vermittlungsgebühr
Woche 1
100 %
Woche 2
75 %
Woche 3
50 %
Woche 4
25 %
Nach Woche 4
0 %
3.3 Rabatte können nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass der Kunde KA Resources innerhalb von vier (4) Arbeitstagen, nachdem der Bewerber das Unternehmen verlassen hat, schriftlich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert und die Erstgebühr fristgerecht gezahlt wurde.
4. Allgemeine Arbeitsbedingungen
4.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Bewerber eine gesetzliche Erlaubnis hat, in dem Land zu arbeiten, in welchem der Bewerber eingestellt werden soll. Sollten im Zusammenhang mit der Arbeitsgenehmigung Kosten entstehen, so sind diese vom Kunden selbst zu tragen.
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Bewerber den gesundheitlichen Anforderungen für die Position entspricht, für welche er eingestellt werden soll.
5. Vorstellungen
5.1 Die Bewerbungsgespräche und alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Offenlegung von Einzelheiten über den Bewerber durch den Kunden gegenüber einer dritten Partei, die zu einer Einstellung innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Kontakt führt, hat zur Folge, dass der Kunde für die Zahlung der Gebühr an KA Resources gemäß Abschnitt 2.4 verantwortlich ist.
5.2 Eine Vermittlungsgebühr wird für jeden Bewerber berechnet, der in Folge oder als Ergebnis eines Vorstellungsgesprächs von oder durch KA Resources direkt oder indirekt innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Vorstellungstermin eingestellt wird.
6. Keinerlei Gewährleistung
6.1 KA Resources ist gegenüber dem Kunden nicht haftbar für Verluste oder Schäden, die der Kunde oder der Bewerber durch irgendwelche Umstände erleidet, ungeachtet dessen, ob diese durch den Kunden oder den Bewerber oder durch die erhaltene Dienstleistung verursacht wurden.
6.2 KA Resources sichtet die Lebensläufe und führt persönliche oder telefonische Vorstellungsgespräche mit den Kandidaten, um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben der Kandidaten kann hingegen nicht übernommen werden.
6.3 Es obliegt dem Kunden abschließend zu prüfen, ob der Kandidat über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Tätigkeit verfügt und den charakterlichen Anforderungen gerecht wird.
7. Vertraulichkeit
7.1 KA Resources und der Kunde werden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim halten und sie ohne die vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei keinem Dritten offenbaren. Die vertraulichen Informationen von KA Resources umfassen diese Bedingungen und die Vergütung. Der Kunde und KA Resources werden insbesondere die Vergütung von KA Resources mit keinem Kandidaten besprechen.
8. Vertrag
8.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und der Zuständigkeit der deutschen Gerichte.
8.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.