Kündigung: Wann der Job in Gefahr ist und warum die meisten die Warnzeichen zu spät sehen

Kategorie: Tipps & Infos

Manchmal kündigt sich eine Kündigung nicht mit lautem Knall an. Sie schleicht sich an. Ein Meeting, zu dem man nicht mehr eingeladen wird. Eine Aufgabe, die plötzlich jemand anderem übergeben wird. Ein Vorgesetzter, der den Blickkontakt meidet. Wer weiß, worauf er achten muss, erkennt früh, ob der Job in Gefahr ist und hat damit noch die Chance, selbst die Initiative zu ergreifen.

Die WirtschaftsWoche hat kürzlich einen aufschlussreichen Beitrag veröffentlicht, in dem der Karriereberater Christoph Abeln über Muster spricht, die er in seiner täglichen Arbeit mit Führungskräften beobachtet. Einige seiner Beobachtungen sind so konkret, dass sie weit über das Thema Management hinausreichen. Wir nehmen seinen Beitrag zum Anlass, das Thema aus unserer Perspektive zu beleuchten. Aus dem Blickwinkel derer, die regelmäßig mit Menschen sprechen, die ihre Stelle verloren haben oder gerade spüren, dass sich etwas verändert.

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Rechtlicher Hinweis:
Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie einen qualifizierten Anwalt kontaktieren.

Beförderung als Falle – ein Phänomen, das es wirklich gibt

Abeln beschreibt einen Fall, der zunächst unglaubwürdig klingt: Ein langjähriger Mitarbeiter wird zum Geschäftsführer befördert. Drei Monate später erhält er die Kündigung. Was auf den ersten Blick absurd wirkt, folgt einer durchaus bekannten Logik. Wer als Geschäftsführer einer GmbH bestellt wird, ist in der Regel kein Arbeitnehmer mehr im arbeitsrechtlichen Sinne. Das bedeutet: kein gesetzlicher Kündigungsschutz, kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung.

Das ist kein Zufall. Und es passiert nicht nur in Vorstandsetagen.

Auch unterhalb der Geschäftsführerebene gibt es Situationen, in denen ein neuer Titel oder ein neues Projektmandat dazu dient, jemandem den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Wer plötzlich in ein Sonderprojekt versetzt wird, verliert womöglich seine bisherigen Budget- und Personalverantwortlichkeiten. Wenn das Projekt endet, oder nie wirklich startet, gibt es keine angestammte Position mehr, auf die man zurückfallen könnte. Die betriebsbedingte Kündigung folgt dann fast zwangsläufig. Rechtsanwalt Dr. Pöppel beschreibt das treffend: Geschäftsführer und Vorstände genießen in aller Regel keinerlei Kündigungsschutz – und das ist genau der Hebel, den manche Unternehmen gezielt nutzen.

Die Kündigungs-Warnzeichen für Führungskräfte und alle anderen

Die Mechanismen, die Abeln für das obere Management beschreibt, sind in abgewandelter Form auch auf normale Beschäftigungsverhältnisse übertragbar. Der Job ist in Gefahr, wenn bestimmte Muster auftreten. Hier sind die häufigsten:

Verantwortung wird schleichend entzogen

Das ist eines der deutlichsten Signale und gleichzeitig das, das am leichtesten übersehen wird. Wenn Aufgaben still und leise an Kolleginnen und Kollegen übergehen, wirkt das anfangs vielleicht sogar wie Entlastung. Tatsächlich wird aber das eigene Tätigkeitsprofil ausgehöhlt. Arbeitspsychologen nennen dieses Muster Straining, eine Form des Mobbings, bei der dem Betroffenen systematisch Inhalte entzogen werden, bis Langeweile und Sinnlosigkeit die Oberhand gewinnen. Das Ziel: die Person zur Eigenkündigung zu bewegen, um Abfindung und Kündigungsschutzprozess zu vermeiden.

Vorgesetzte kommunizieren anders

Wer früher regelmäßig in Entscheidungen einbezogen wurde und nun bemerkt, dass der Vorgesetzte direkt mit Teammitgliedern spricht oder an einem vorbei kommuniziert, sollte das ernst nehmen. Abeln beschreibt das als „höchste Alarmstufe“. Das gilt für Manager genauso wie für Fachkräfte: Wenn Informationen nicht mehr fließen, ist das kein Versehen.

Meeting-Einladungen bleiben aus

Wer nicht mehr zu Terminen eingeladen wird, bei denen man früher selbstverständlich dabei war, wird innerlich bereits abgeschrieben. Fehlende Meeting-Einladungen sind ein klassisches Warnsignal, das viele unterschätzen, weil sie das Ausbleiben zunächst als Vertrauensbeweis oder Entlastung interpretieren.

Leistungsbeurteilungen verschlechtern sich ohne erklärbaren Grund

Abeln nennt für den Bankenbereich ein typisches Beispiel: Der Bonus wird gestrichen oder deutlich reduziert, ohne dass ein konkreter Anlass genannt wird. Das ist kein Strafmaßnahme, es ist ein Signal. Im Klartext: Man soll sich etwas Neues suchen. Wer das versteht, kann früh reagieren. Wer es ignoriert, verliert Zeit.

Die eigene Rolle wird umgeschrieben

Wenn die Personalabteilung plötzlich die Stellenbeschreibung „aktualisieren“ möchte oder der Arbeitsvertrag im Rahmen einer angeblichen Beförderung neu aufgesetzt wird, lohnt sich genaues Hinschauen. Sobald sich die Berufsbezeichnung ändert und Verantwortungsbereiche entfallen, ist Vorsicht geboten. Wer einen neuen Vertrag unterschreibt, gibt möglicherweise Rechte auf, die er sich über Jahre erarbeitet hat – gerade leitende Angestellte sollten ihre rechtliche Stellung kennen, bevor sie unterschreiben.

Was tun, wenn der Job in Gefahr ist?

Der erste Impuls vieler Menschen in dieser Situation ist, still zu werden und zu hoffen, dass der Sturm vorüberzieht. Das ist selten eine gute Strategie. Wer bemerkt, dass der Job in Gefahr gerät, sollte mehrere Dinge gleichzeitig tun:

Die Lage nüchtern einschätzen

Handelt es sich um ein Missverständnis, das sich im Gespräch klären lässt? Oder ist das Muster zu eindeutig? Manchmal hilft ein direktes Gespräch mit dem Vorgesetzten, um Klarheit zu schaffen. Häufig entblößt gerade diese Offenheit die wahre Absicht des Unternehmens.

Rechtliche Grundlagen kennen

eitende Angestellte und Geschäftsführer stehen vor anderen rechtlichen Ausgangssituationen als normale Arbeitnehmer. Wer nicht genau weiß, welche Rechte er hat, und welche er bei einem neuen Vertrag verliert, sollte juristischen Rat einholen, bevor er unterschreibt. Das gilt für ein neues Projektmandat genauso wie für eine vermeintliche Beförderung.

Bei Kündigung nicht zu lange warten

Eine Kündigungsschutzklage muss in Deutschland innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden, Diese Frist gilt auch für leitende Angestellte. Wer zu spät reagiert, verliert Handlungsoptionen, die er vorher noch gehabt hätte.

Parallele Suche starten

Das klingt pragmatischer als es sich anfühlt. Wer merkt, dass der Job in Gefahr ist, sollte nicht warten, bis die Kündigung auf dem Tisch liegt. Bewerbungen, Netzwerkgespräche und die Aktualisierung des eigenen Profils kosten Zeit – die man besser jetzt investiert als später unter Druck.

Der Sonderfall: Kündigung, wenn man kein Manager ist

Abeln spricht vor allem über das obere Management. Dort sind die Methoden besonders subtil, weil hohe Abfindungen auf dem Spiel stehen und eine direkte Kündigung selten möglich ist. Doch viele der beschriebenen Dynamiken existieren auch auf anderen Ebenen.

Der allgemeine Kündigungsschutz gilt in der Regel erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, wodurch die Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt sind. In diesem Fall ist eine ordentliche Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, etwa durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe. Für leitende Angestellte im Sinne des § 14 KSchG gelten innerhalb des Kündigungsschutzrechts besondere prozessuale Regelungen, insbesondere im Zusammenhang mit der gerichtlichen Auflösung von Arbeitsverhältnissen (§ 14 KSchG). Wer nicht unter diese Sonderstellung fällt, profitiert grundsätzlich vom vollen Kündigungsschutz nach dem KSchG, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßnahmen wie Aufgabenentzug oder ein schrittweiser Druck zur Eigenkündigung können im Einzelfall rechtlich relevant sein, wenn sie faktisch auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinauslaufen oder arbeitsrechtliche Nebenpflichten verletzt werden. 

Das Straining-Muster, also die systematische Demotivierung durch Entzug von Inhalten und Verantwortung, ist kein Führungsetagen-Phänomen. Es betrifft Sachbearbeiter genauso wie Projektleiter, Buchhalterinnen genauso wie Entwickler. Und es läuft in der Regel ähnlich ab: schleichend, mit dem Ziel, die betroffene Person zur Eigenkündigung zu bewegen.

Ein aufmerksamer Umgang mit den eigenen Signale

Es gibt keine Checkliste, die mit Sicherheit sagt, ob der Job in Gefahr ist. Manchmal ändert sich das Klima in einem Unternehmen aus strukturellen Gründen, ohne dass die eigene Position bedroht ist. Manchmal sind Anzeichen, die alarmierend wirken, tatsächlich bedeutungslos.

Umso wichtiger ist es, offen zu bleiben – für Gespräche, für Veränderung, für neue berufliche Optionen. Wer seinen eigenen Marktwert kennt und weiß, dass er jederzeit wechseln könnte, geht eine solche Situation mit ganz anderem Selbstbewusstsein an. Wer hingegen glaubt, keine Alternative zu haben, ist in Verhandlungen und im eigenen Umgang mit der Situation von vornherein geschwächt.

Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist trotz der industriellen Eintrübung der letzten Jahre nach wie vor in vielen Bereichen nachfrageorientiert, gerade im IT-, Finanz- und Dienstleistungsbereich. Rund 46 Millionen Menschen waren im Jahr 2025 erwerbstätig – ein historisch hohes Niveau, auch wenn die Zahlen zuletzt leicht zurückgegangen sind. Wer sich bewegt, hat in vielen Bereichen mehr Chancen als er glaubt.

Was jetzt zu tun ist

Wer das alles liest und das Gefühl hat, dass einiges davon auf die eigene Situation zutrifft: Der erste Schritt ist oft nicht die Kündigung und auch nicht der Gang zum Anwalt – sondern ein ehrliches Gespräch. Mit einer Vertrauensperson, mit einem Mentor, oder mit jemandem, der den Arbeitsmarkt kennt und einschätzen kann, wie realistisch die eigene Situation wirklich ist.

Wenn der Job in Gefahr ist und ein Neustart sinnvoll oder notwendig erscheint, sind wir gerne ein erster Gesprächspartner. Wir sprechen regelmäßig mit Unternehmen und Kandidatinnen und Kandidaten in Deutschland, der Schweiz, Österreich und darüber hinaus und wissen, welche Optionen es gibt und wo gerade tatsächlich gesucht wird. Kontaktieren Sie uns gern.

Transparenzhinweis: Bei der Erstellung dieses Beitrags kamen unterstützend KI-gestützte Tools für Text- und Bildinhalte zum Einsatz. Die inhaltliche Verantwortung sowie die redaktionelle Prüfung liegen bei unserem Team.

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